Wednesday, April 18, 2012

Zu den Anfängen der Immaterialgüterrechte: Johann Gottlieb Fichte

Johann Gottlieb Fichte setzte sich in einem Aufsatz von 1793 mit dem pro und contra des 'geistigen Eigentums' auseinander. Dem ging die Verbreitung des Buchdrucks voraus, der es ermöglichte Bücher auch ungefragt nachzudrucken. In dieser Zeit begannen Überlegungen hinsichtlich geistigen Eigentums um Verfassern ein Recht gegen nachdruckende Druckereien zu gewähren. Anders als Reimarus sprach sich Fichte für die Annahme geistigen Eigentums aus. Fichte berief sich auf einen Grundsatz, den er seiner Überlegung voranstellt:
"Wir behalten nothwendig das Eigentum eines Dinges, dessen Zueignung durch einen Andern physisch unmöglich ist. Ein Satz, der unmittelbar gewiß ist, und keines weiteren Beweises bedarf. Und itzt die Frage: Giebt es Etwas von der Art in einem Buche?" (S. 446)

Geistiges Eigentum und Sacheigentum


Eine erste Unterscheidung traf Fichte zwischen Sacheigentum und geistigem Gehalt. Eigentum am bedruckten Buch kann dürch Einigung und Übergabe übertragen werden. Für den geistigen Gehalt beurteilte er das differenziert. Den geistigen Gehalt unterteilte er in das 'Materielle', also den Inhalt des Buchs und die Form der Gedanken. Es stehe zwar jedem frei, Eigentum am Inhalt zu erwerben, der das Buch liest. Eine bloße Übergabe genügt hierfür nicht. "Gedanken übergeben sich nicht von Hand in Hand" (S. 447) Vielmehr muss der Leser den Inhalt verinnerlichen, ihn studieren um Eigentum daran zu erwerben. In der Konsequenz können dadurch jedoch belieblig viele Menschen (Gemeinschafts-) Eigentum am materiellen Gehalt eines Buches erwerben. Nur die Form der Gedanken kann nicht erworben werden. Sie ist unveräußerlich.

Unveräußerliches Eigentum an Form der Gedanken


Für die Unveräußerlichkeit der Form der Gedanken und der Ideenverbindung der Zeichen sprach laut Fichte folgendes. Jeder habe seinen eigenen Ideengang und seine besondere Art sich Begriffe zu machen und sie untereinander zu verbinden (S. 450). Jeder Schriftsteller gibt den Gedanken eine besondere Form, die nur er geben kann. Niemand könne sich die Gedanken eines anderen zu Eigen machen ohne ihre Form für sich zu ändern.

M.E. macht die Argumentation für bedeutende Werke von Schriftstellern schon Sinn. Heutzutage werden jedoch viele Immaterialgüterrechte als 'geistiges Eigentum' gestützt, ohne zu schauen, ob diese überhaupt eine originelle Gedankenform zum Gegenstand haben. Durch die Regelung der 'kleinen Münze' im Urheberrecht zB. ist nahezu alles geschützt was erstens auf einer menschlichen Handlung beruht und irgendwie bleibend in Erinnerung gehalten werden kann. Ob das Werk originell ist, oder eine eigentümliche Form aufweist, oder ob nicht jeder beliebige Mensch das auch gekonnt hätte scheint es nicht mehr anzukommen. Aufgrund der technischen Möglichkeiten heutzutage (Computer, Kamera, Texteditor, usw.) entstehen möglicherweise millionen von Immaterialgüterrechten täglich, die keinerlei Originalität als Alleinstellungsmerkmal besitzen. Auf die ursprüngliche Idee geistigen Eigentums können viele der heutzutage gewährten Immaterialgüterrechte daher nicht mehr gestützt werden.

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Quellen:
  1. http://www.ub.uni-bielefeld.de/cgi-bin/navtif.cgi?pfad=/diglib/aufkl/berlmon/122931&seite=00000469.TIF&scale=4

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