Wednesday, April 4, 2012

Prüfverfahren gegen Motorola wegen Patentmissbrauchs

Die EU Kommission leitete ein Prüfverfahren gegen Motorola ein. Der Vorwurf lautet auf Missbrauch einer Marktbeherrschenden Stellung (iSv. Art. 102 AEUV) wegen Missbrauchs von Patentrechten, welche für die Anwendung von Industrienormen benötigt werden. Dem Verfahren gingen zwei Beschwerden von den Konkurrenten Apple und Microsoft voraus, mit dem Inhalt, dass Motorola missbräuchlich einstweilige Verfügungen durchgesetzt habe. Genaugenommen handelt es sich um zwei Prüfverfahren:
  • Zunächst der Vorwurf, Motorola habe es unterlassen unwiderruflichen Verpflichtungen gegenüber Normungsorganisationen nachzukommen. Motorola hatte sich nämlich verpflichtet grundlegende Patente auf dem Gebiet der Mobilfunkstandarts, zu zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND-Lizenzbedingungen) zu teilen. 
  • Darüberhinaus wirft die Kommission Motorola vor, Lizenzen, die für die Einhaltung von Normen erforderlich sind, zu unfairen Bedingungen vergeben zu haben.
Spannend daran ist u.a., dass Patentrechte zwar als Auschließlichkeitsrechte wirken, es jedoch von Kartellrechts wegen nicht in jedem Fall erlaubt ist, sein Ausschließlichkeitsrecht auch durchzusetzen. Hier spielt der rechtliche Schutz des Wettbewerbs begrenzend in die Rechtsmaterie der Immaterialrechtsgüter hinein.

Wofür steht "FRAND"?
"FRAND" steht für die Selbstverpflichtung Lizenzen auf grundlegende Patente auf bestimmten technischen Gebieten wie zB. Mobilfunk (GSM- und UMTS-Standarts) zu zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (engl. fair, reasonable and non-discriminatory) zu erteilen.

Quellen:


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