Saturday, March 31, 2012

51 pöbelnde Krimi-Autoren

51 der Tatort-Autoren haben sich jetzt in einem offenen Brief an Grüne, Piraten, Linke und die Netzgemeinde gewendet, um ihrem Ärger mit den Internet-Usern Luft zu machen. Leider kommt kein besonders überzeugender Brief heraus. Eine Analyse der Legitimationskrise in der sich das Urheberrecht – oder besser gesagt die Rechteverwertung – möglicherweise befindet, fehlt. Vielmehr kommen diffuse Anschuldigungen heraus bei denen man nicht so Recht weiß, wogegen sich die Krimi-Autoren wenden.
"Wie überhaupt der ganze Diskurs über das Netz und seine User einen hohen Ton anschlägt und damit die Banalität von Rechtsverstößen kaschiert oder gar zum Freiheitsakt hochjazzt. Die Grundrechte der Urheber bzw. der von ihnen beauftragten Rechteinhaber aber werden dagegen marginalisiert: Zum Beispiel das Grundrecht auf geistiges Eigentum"  
Schon im Ansatz unklar und für die sachliche Diskussion zu allgemein sind Satzteile wie "der ganze Diskurs über das Netz", "Banalität von Rechtsverstößen" oder "die Grundrechte der Urheber". Man kann nur ahnen, wen oder was die Krimi-Autoren erreichen wollen. Um gleich dem vermuteten Hauptpunkt entgegenzutreten: Ich bin mir sicher dass Niemand der sich ernsthaft damit auseinandersetzt, das Urheberrecht als solches abschaffen will. Ich bin aber auch sicher, dass nicht das Internet sondern die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung und vor allem die Praxis der Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten Teile des Problem sind. Die Autoren haben allerdings zu einem gewissen Grad Recht, wenn sie sagen dass ein historischer Kompromiss zwischen Urhebern und Usern ansteht. Ich denke nur dass zu einem Kompromiss möglicherweise auch der Verzicht auf eigene Rechtspositionen gehört. Diese Bereitschaft legt der Brief jetzt, sagen wir mal, nicht gerade nahe.

Zu Recht wurde die Aktion der Autoren im Netz kritisiert. Beispielsweise hat der CCC in einer Antwort auf den offenen Brief der Autoren klargestellt, dass es die beiden Seiten des Konflikt so nicht gibt, von denen der Brief spricht, sondern dass auch die Vertreter der "Netz-Gemeinde" selbst Urheber sind. Daraus folgt zwar erstmal keine rechtliche Regel, denn nur weil jemand auch Urheber ist heißt das nicht dass er das Urheberrecht oder Verwertungsrechte anderer verletzen darf. Es wird dadurch aber deutlich, dass es um ein gesamtgesellschaftliches Problem geht und nicht bloß um eine Streitigkeit zwischen zwei gegnerische Parteien. Ebenso kritisch stellt Stadlers Internet-Law Blog die sachlichen Fehler der Krimi-Autoren dar. Zum einen verkennen die Autoren danach die Bedeutung des systematischen Zusammenspiels zwischen Art. 27 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Hiernach besteht nämlich ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der geistigen und materiellen Interessen und dem Recht am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen. Zum anderen sehen die Autoren nicht die mögliche Legitimationskrise des Urheberechts, auf das sie sich stützen. Ich finde dass Stadler in seiner Analyse den Finger direkt auf die Wunde legt. Er setzt bei seiner Kritik jedoch voraus, dass es einen Anspruch auf möglicht freien Zugang zu Geisteswerken gibt. Zumindest fordert er diesen. Im Ergebnis sehe ich das ähnlich. Ansprüche sind allerdings die scharfen Schwerter unserer Rechtsordnung. Art. 27 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kann diesen Anspruch m.E. nicht begründen. Ich frage mich daher aus welchem allgemeinen Rechtssatz dieser freie Zugang folgen soll.


Quellen:

1 comment:

  1. Also, ich finde die Krimitipper zumindest mal jazzy. Kein wunder, dass die sich nicht so auskennen(Underdockbonus). Das muss man denen aber auch mal nachsehen, finde ich, anstatt mit der vollen AACTA Power da ruffzukloppen.

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